Bau-Turbo

!! Das Bau-Turbo Gesetz trat am 30.10.2025 in Kraft !!

Das Ganze ist zeitlich befristet und eine Sonderregelung (§ 246e BauGB). Das Ziel soll weniger Bürokratie sein um schneller bezahlbare Wohnungen zu bauen. Bauaufsicht wird nach wie vor nötig sein, da nach wie vor die Vorgaben der Landesbauordnung einzuhalten sind, wie Branndschutz, Abstandsflächen, Naturschutzrecht usw.. Imm muss ein Bauvorhaben im öffentlichen Interesse sein mit Berücksichtigung auf die Nachbarn.

Interessant könnten Abweichungen von der üblichen Vorgabe vom Bauplanungsrecht sein, hier kommt es auf den Einzelfall an. Eventuell wir ein Stockwerk mehr genehmigt oder die Nutzung vom Büro in eine Wohnung könnte vereinfacht werden. Bis spätesten Ende 2030 müssen Baugenehmigungen die nach § 246 BauGB erteilt wurden, ausgesprochen werden.

Da die Gemeinden oder Städte den Nutzungsumfang aussprechen, sollte man sich rechtzeitig in seiner Stadt oder Gemeinde danach erkundigen.

Genaueres nachzulesen auf der Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.