Die Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (kurz GwG genannt)!
* Alle Vertragspartner müssen identifiziert werden.
* Alle Makler müssen die persönlichen Daten inkl. Staatsangehörigkeit natürlicher Personen / der Kunden und bei juristisvhen Personen die Rechtsform mit Firmensitz und deren Vertreter mit Namen recherchieren. Falls Einzelanteile mehr als 25 % betragen, müssen hierzu ebenfalls die wirtschaftlich Berechtigten benannt werden.
* Identifizierungszeitpunkt: Sobald ernsthaftes Kaufinteresse besteht, muss/ müssen die Personen identifiziert werden. Ab dem Zeitpunkt eines Reservierungsvertrages oder eines Kaufvertragsentwurfes ist das der Fall. Nicht jedoch nur bei einer Besichtigung der Immobilie.
* Die Unterlagen mit Ausweiskopien und persönlichen Daten sind 5 Jahre vom Makler aufzubewahren.
* Sicherungsmaßnahme intern: Erstellung einer Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Schulungen.
* Sorgfaltspflicht und Überwachung: je nach Risiko.
* Meldepflicht und Mitwirkung: Transaktionen, die verdächtig erscheinen sind vom Makler zu melden.
* Transparenzregister: Registrierungspflicht der Makler und Eintragung falls Verdachtsmomente bestehen.
* Strafen: Verstöße gegen das Geldwäschegesetz führen möglicherweise zu hohen Bußgeldern.
* Mietverträge: Hier besteht die Pflicht erst ab einer Miete von mehr als € 10.000 monatlich.
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