Die Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (kurz GwG genannt)!

* Alle Vertragspartner müssen identifiziert werden.

* Alle Makler müssen die persönlichen Daten inkl. Staatsangehörigkeit natürlicher Personen / der Kunden und bei juristisvhen Personen die Rechtsform mit Firmensitz und deren Vertreter mit Namen recherchieren. Falls Einzelanteile mehr als 25 % betragen, müssen hierzu ebenfalls die wirtschaftlich Berechtigten benannt werden.

* Identifizierungszeitpunkt: Sobald ernsthaftes Kaufinteresse besteht, muss/ müssen die Personen identifiziert werden. Ab dem Zeitpunkt eines Reservierungsvertrages oder eines Kaufvertragsentwurfes ist das der Fall. Nicht jedoch nur bei einer Besichtigung der Immobilie.

* Die Unterlagen mit Ausweiskopien und persönlichen Daten sind 5 Jahre vom Makler aufzubewahren.

* Sicherungsmaßnahme intern: Erstellung einer Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Schulungen.

* Sorgfaltspflicht und Überwachung: je nach Risiko.

* Meldepflicht und Mitwirkung: Transaktionen, die verdächtig erscheinen sind vom Makler zu melden.

* Transparenzregister: Registrierungspflicht der Makler und Eintragung falls Verdachtsmomente bestehen.

* Strafen: Verstöße gegen das Geldwäschegesetz führen möglicherweise zu hohen Bußgeldern.

* Mietverträge: Hier besteht die Pflicht erst ab einer Miete von mehr als € 10.000 monatlich.