Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht bei Maklern und Verwaltern sowie Abschaffung Heizungslabel!

Zu Entlastung der Bürokratie hat das Bundeskabinett eine Änderung der Gewerbeordnung beschlossen, jetzt entfällt die Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler. Dadurch sollen Behörden und ebenfalls die Unternehmen entlastet werden.

Die Verwalter und auch Makler sollen zukünftig 'Selbstlerner' werden bzw. sich eigenverantwortlich selbst bildungsmäßig auf den neuesten Stand bringen.

Das bisherige Weiterbildungsgesetz gemäß (MaBV), der Makler- und Bauträgerverordnung besagte, dass innerhalb von 3 Jahren 20 Stunden Weiterbildungen absolviert werden müssen mit einer Aufbewahrungszeit von 5 Jahren. Ist ein Makler ebenfalls Verwalter, musste er 40 Stunden innerhalb von 3 Jahren nachweisen.

Weber Immobilien e.Kfr. ist Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD). Um die jährliche Plakete für Weiterbildungen zu erhalten, müssen dort sowieso jährlich 15 Stunden Weiterbildung absolviert werden, somit sind es immer mindestens 45 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Jetzt müssen wir es nur nicht mehr bei Kontrollen durch Behörden nachweisen.

Nach (EnVKG) Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz müssen jetzt keine Heizungslabel mehr auf alten Heizungsanlagen angebracht werden.

Durch die gesamten vorgenannten Maßnahmen sollen XMillionen Euro bei der Verwaltung eingespart werden.