Das Heizungsgesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ab dem 01.07.2026 in Großstädten und 2 Jahre später, ab dem 01.07.2028 in ganz Deutschland.

Das bedeutet für alle die neue Heizungen einbauen, dass diese mit 65 % erneuerbarer Energien zu betreiben sind.

Bis spätestens 2045 müssen alle Gebäude mit 100 % erneuerbaren Energien beheizt werden. (Anmerkung vom Redakteur- hoffentlich gibt es dann schon für alle Wasserstoff- es ist zu befürchten, dass Fernwärme nicht für alle Gebäude ausreichend ist, da in Großstädten oft kein Platz für die aussen gelagerten Teile der Wärmepumpe möglich ist.)