Das Heizungsgesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ab dem 01.07.2026 in Großstädten und 2 Jahre später, ab dem 01.07.2028 in ganz Deutschland.
Das bedeutet für alle die neue Heizungen einbauen, dass diese mit 65 % erneuerbarer Energien zu betreiben sind.
Bis spätestens 2045 müssen alle Gebäude mit 100 % erneuerbaren Energien beheizt werden. (Anmerkung vom Redakteur- hoffentlich gibt es dann schon für alle Wasserstoff- es ist zu befürchten, dass Fernwärme nicht für alle Gebäude ausreichend ist, da in Großstädten oft kein Platz für die aussen gelagerten Teile der Wärmepumpe möglich ist.)
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