Erinnerung; Bestellerprinzip seit dem 23.12.2020

Es gibt 3 Varianten:

Variante 1: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils die identische Provisionshöhe beim Kauf/ Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses, sobald der Kaufvertrag zustande kommt.

Variante 2: Der Verkäufer übernimmt die Zahlung der Provision in voller Höhe.

Variante 3: Schließt der Makler nur mit dem Verkäufer einen Vertrag ab, zahlt der Käufer maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.