Erinnerung; Bestellerprinzip seit dem 23.12.2020
Es gibt 3 Varianten:
Variante 1: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils die identische Provisionshöhe beim Kauf/ Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses, sobald der Kaufvertrag zustande kommt.
Variante 2: Der Verkäufer übernimmt die Zahlung der Provision in voller Höhe.
Variante 3: Schließt der Makler nur mit dem Verkäufer einen Vertrag ab, zahlt der Käufer maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
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